Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung
- 1.Employer Branding
- 2.Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung
- 3.Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung Teil 2
Im letzten Beitrag haben wir eine grobe Übersicht über das Thema Employer Branding geschaffen. Heute möchten wir zwei Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ins Licht rücken. Wir beraten Unternehmen, wie Sie sich am besten vom Wettbewerb absetzen. Ob HR-Package, Employer Branding-Paket, Versorgungswerk oder Care-Paket. Unser Handwerkszeug für ein besseres Arbeitgebermarketing hat viele Namen. Doch was beinhalten diese Pakete? Der Arbeitgeber kann verschiedene Bereiche für seine Angestellten absichern und Anreize schaffen, auch lange dem Unternehmen treu zu bleiben.
Die betriebliche Altersvorsorge
Schon viele Jahre genutzt und wichtiger denn je. Mit der betrieblichen Altersvorsorge hat der Unternehmer die Möglichkeit, seine Mitarbeiter in der aktiven Vorsorge gegen die Altersarmut zu unterstützen. Was hier die wenigsten wissen: Seit 01.01.2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und damit neue bzw. veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bewährte Formen der bAV werden weitergeführt, zusätzlich kommen neue Pflichten auf Arbeitgeber zu. Insgesamt wird die Betriebsrente – gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber deutlich lukrativer. Bisher war ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung von Ihrer Seite freiwillig. Das ändert sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bald sind Sie gesetzlich zu einer Zuzahlung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit Sie aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen:
- ab 01.01.2019 für alle neuen bAV-Verträge
- ab 01.01.2022 für alle bestehenden bAV-Verträge
Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung
Die zweite Maßnahme ist weniger weit verbreitet, aber gewinnt immer mehr an Bedeutung: Der durchschnittliche Arbeitnehmer erwirtschaftet im Laufe seines Berufslebens mehr als eine Million Euro an Einkommen. Wenn er nicht zuvor berufsunfähig wird, was rund einem Viertel der Beschäftigten passiert (Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit). Seitens des Staates ist in diesem Fall wenig Hilfe zu erwarten. Wir bieten hierfür eine erstklassige Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich gegen den Verlust der Berufsunfähigkeit abzusichern.
Für beide vorgestellten Maßnahmen der Mitarbeiterbindung bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Von kompletter Finanzierung durch den Mitarbeiter über Teilfinanzierungen bis hin zur vollständigen Arbeitgeberfinanzierung haben wir alles im Repertoire.
Wir zeigen Ihnen, mit welchen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung Sie Verantwortung und Engagement für Ihre Mitarbeiter und deren Familien auf ein neues Level setzen können.